Private Krankenversicherung: Kein Versicherungsschutz bei arglistiger Täuschung
09:08Die beklagte private Krankenversicherung hatte den Vertrag mit der Klägerin aufgelöst, weil diese falsche Gesundheitsangaben machte.
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Die beklagte private Krankenversicherung hatte den Vertrag mit der Klägerin aufgelöst, weil diese falsche Gesundheitsangaben machte.
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