Behandlung in türkischer Privatklinik

06:57

Jedoch ohne Erfolg. Grundsätzlich sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zu erbringen, so das Gericht. Der Leistungsanspruch ruhe, solange Versicherte sich im Ausland aufhielten und gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt sei. Ein genereller Anspruch könne aber ...

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