Mehr Mutterschutz, mehr Kindergeld - Was ändert sich 2018?

13:17

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze auf 4425 Euro pro Monat. Die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab 2018 bis zu einem monatlichen Einkommen von 4950 Euro. MINDESTLOHN: Der Mindestlohn für ...

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