LG Bielefeld zu irreführender Werbung
13:36Zudem sei die Provision von 25 Prozent der ggf. erzielten Abfindung, die an die Legal Hero GmbH zu zahlen sei, nicht zwangsläufig günstiger als das Honorar eines Anwalts - insbesondere dann, wenn der Mandant eine Rechtsschutzversicherung habe, so das Bielefelder Gericht in seinem Urteil.
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