Geschädigter darf nach Verkehrsunfall einen eigenen Sachverständigen beauftragen

22:53

Nach einem Verkehrsunfall darf ein Geschädigter auch dann ein eigenes Sachverständigengutachten (letztlich auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung) in Auftrag geben, wenn die Haftpflichtversicherung der Gegenseite bereits einen Gutachter beauftragt hat und dieser auch den Pkw ...

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