Hausratversicherung darf Leistungen bei grober Fahrlässigkeit kürzen
12:18Wer seine Haustür nicht abschließt, muss im Falle eines Einbruchs damit rechnen, dass die Hausratversicherung die Leistung um die Hälfte kürzt.
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Wer seine Haustür nicht abschließt, muss im Falle eines Einbruchs damit rechnen, dass die Hausratversicherung die Leistung um die Hälfte kürzt.
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