Urteil: Krankenkasse muss nur in Deutschland zulässige Lebendsorganspenden bezahlen
10:16Ein Versicherter dürfe sich nur die im System der deutschen Krankenversicherung vorgesehenen Leistungen in anderen EU-Staaten beschaffen.
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Ein Versicherter dürfe sich nur die im System der deutschen Krankenversicherung vorgesehenen Leistungen in anderen EU-Staaten beschaffen.
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