Nach Verkehrsunfall: Versicherung darf sechs Wochen prüfen
05:56Ist der Unfallhergang geklärt, darf die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schadensübernahme nicht länger als sechs Wochen hinauszögern. Foto: Daniel ...
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Ist der Unfallhergang geklärt, darf die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schadensübernahme nicht länger als sechs Wochen hinauszögern. Foto: Daniel ...
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