Überbrückungsleistungen des Arbeitgebers bis zum Renteneintritt beitragsfrei
00:58Für ein „betriebliches Ruhegeld“ aus einer Direktzusage des früheren Arbeitgebers sind keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu ...
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Für ein „betriebliches Ruhegeld“ aus einer Direktzusage des früheren Arbeitgebers sind keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu ...
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