Streit mit der Krankenversicherung wegen Tattoo-Entfernung
02:10In so einem Fall sei die gesetzliche Krankenversicherung nämlich nicht zur Kostenübernahme verpflichtet. Das Urteil ist inzwischen Rechtskräftig.
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In so einem Fall sei die gesetzliche Krankenversicherung nämlich nicht zur Kostenübernahme verpflichtet. Das Urteil ist inzwischen Rechtskräftig.
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