AOK weist auf höhere Grenzen für Pflichtversichtung hin

04:55

Für alle höher verdienenden Arbeitnehmer in der Hansestadt Lübeck tritt ab 1. Januar 2018 eine wichtige Änderung ein: Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) genannt, erhöht sich auf 59.400 Euro. Für Arbeitnehmer mit ...

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