Im Notfall muss die Krankenkasse auch eine Behandlung durch die Fußpflege bezahlen

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Leistungen einer Fußpflegerin muss die Krankenkasse eigentlich nicht bezahlen. Aber falls sich kein Arzt bereitfindet, einen eingewachsenen Fußnagel zu behandeln, muss sie doch die Kosten übernehmen. Haben Sie schon einmal einen eingewachsenen Fußnagel gehabt? Angenehm ist das nicht ...

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