A hat ein Ladengeschäft gemietet und betreibt dieses seit fast einem Jahr. Bei Übergabe hat A keine vollständigen Schlüsselsätze von der Hausverwaltung erhalten. Vermutlich hat A die Schlüssel erhalten, welche auch die Handwerker während der Renovierungseit benutzt haben. Die Versicherung von A hat die Zylinder und Schlüssel zur Untersuchung mitgenommen. Mit großer Sorge sieht A der Schadensregulierung entgegen. Sollte die Versicherung nicht zahlen, da kein gewaltsamer Einbruch vorliegt, inwieweit hat die Hausverwaltung ihre Sorgfaltspflicht verletzt und kann A diese haftbar machen? — Quelle/Autor: juraforum.de
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