Freitag, 29. April 2016

Beschränkung der Polizei-Heilfürsorgeverordnung NRW: Kein Gratis-Potenzmittel vom Dienstherrn

Aber der Schutz darf auf Heilfürsorge, Beihilfe und private Krankenversicherung aufgeteilt werden, so das BVerwG. Das ist zumutbar, meint Robert ...

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