Freitag, 6. Januar 2017

Kfz-Haftpflichtversicherung kann Trunkenheitsfahrer in Regress nehmen

Darmstadt/Berlin (DAV). Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann betrunkene Autofahrer in Regress nehmen und sie an den Kosten, die sie erstatten ...

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