Sonntag, 2. Juli 2017

Gesetzliche Krankenversicherung – Einstellung des Krankengeldes nach MDK-Gutachten

Zu diesem Zweck darf sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einholen (§ 275 SGB V). Die Stellungnahmen ...

from Google News

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen