Seine Krankenkasse hielt die Versorgung mit der günstigeren Prothese unter Hinweis auf das Wirtschaftlichkeits-Gebot § 12 SGB V jedoch für ausreichend. Danach dürfen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht ...
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