Doch trotz der jüngsten Gesetzesänderung ist für einen (kleinen) Teil der Rentner die Beitragspflicht von betrieblichen Riester-Renten nicht vom Tisch: Nämlich für diejenigen, die im Alter nicht in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, sondern freiwillig gesetzlich versichert sind.
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