Donnerstag, 30. November 2017

Kfz-Versicherungswechsel: Auf diese Punkte sollten Sie achten

Versicherungssumme Personenschäden: Diese sollte bei über 8 Mio. Euro je geschädigter Person liegen. Bitte beachten: Für den VN oder eine der mitversicherten Personen (Halter, Eigentümer, Fahrer…) besteht kein Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflichtversicherung des gelenkten Fahrzeugs!

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