Dienstag, 28. November 2017

Kostenerstattung auch ohne Ehe

Die Bestimmungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, nach denen verheiratete Paare einen hälftigen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung beanspruchen können, sind nicht auf die private Krankenversicherung übertragbar, so das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe (Az. 12 U 107/17).

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