Mittwoch, 29. November 2017

Traktor als Arbeitsmaschine: Zahlt die Kfz-Haftpflicht für Schäden?

Im Ergebnis stellte er fest, dass Schäden, die durch Fahrzeuge verursacht werden, die auch als Arbeitsmaschinen verwendet werden können, nur dann von einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sein müssen, wenn diese Fahrzeuge in erster Linie als Transportmittel verwendet werden.

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