Die Verantwortung darf also nicht allein dem Fahrzeug überlassen werden. Für Versicherungen ändert sich selbst durch autonomes Fahren letztlich nichts. Für die Eintrittspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung ist immer noch die Halterhaftung entscheidend. Es haftet der Fahrzeughalter; auf die Haftung ...
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