Beamte können frei wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern. Anders als Angestellte müssen sie die Versicherungskosten selbst tragen, das Land als Dienstherr zahlt ihnen keinen monatlichen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung. Im Behandlungsfall springt die Beihilfe ein, ...
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