Donnerstag, 14. Dezember 2017

Gegnerische Haftpflichtversicherung muss für Rentenabzüge aufkommen

Nach unverschuldetem Unfall Gegnerische Haftpflichtversicherung muss für Rentenabzüge aufkommen. Das Bundessozialgericht in Kassel: Die Richter entschieden, dass die Haftpflichtversicherung des Gegners für die Rentenabzüge aufkommen muss. © dpa/picture alliance. Wenn es nach einem ...

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