Sozialversicherung: Die Bemessungsgrenze, bis zu welcher Beiträge auf Arbeitsentgelt oder Rente zu zahlen sind, steigt bei der Rentenversicherung auf monatlich 6500 Euro in Westdeutschland und auf 5800 Euro in Ostdeutschland. Krankenversicherung: Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ...
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