Montag, 18. Dezember 2017

Haftungsfrage nach Biogasanlagenexplosiom weiter ungeklärt

Die Haftpflichtversicherung des Anlagenplaners nicht, die Haftpflichtversicherung der ausführenden Firma nicht und die Montage- sowie die Feuerwehrversicherung der Landwirte auch nicht. Alle Versicherungen sind vom selben Unternehmen. Die Biogasanlage war am 16. Dezember 2007 explodiert.

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