Dienstag, 19. Dezember 2017

Hamburger Senat beschließt Krankenkassen-Revolution

Beamte sind bislang faktisch gezwungen, sich ergänzend zur Beihilfe privat zu versichern, da es in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dazu keine Möglichkeit gibt. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung musste bisher von Beamten in vollem Umfang selbst getragen werden.

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