Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung musste bisher von Beamten in vollem Umfang selbst getragen werden. Laut dem Gesetzentwurf können sich Hamburger Staatsdiener aber die Beihilfe künftig auch in Form einer Pauschale auszahlen lassen, die der Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen ...
from Google News
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen