Hierdurch entstanden an der Beifahrertür des fremden Fahrzeugs leichte Schäden, welche die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Klägers regulierte. Infolgedessen werden die Versicherungsbeiträge des Klägers künftig über einen Zeitraum von fünf Jahren um voraussichtlich insgesamt ca.
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