Freitag, 22. Dezember 2017

Keine Zwei-Klassengesellschaft mehr

Gesetzlich Versicherte können dagegen davon ausgehen, dass Nutzen und möglicher Schaden einer Behandlung in einem angemessenen Verhältnis stehen. Ansonsten würden die Kassen die Leistung nicht bezahlen. Die private Krankenversicherung argumentiert zudem, dass sie den gesetzlichen ...

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