Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, und zwar von 4350 auf 4425 Euro. In der gesetzlichen Krankenversicherung können zumindest manche Versicherte mit Entlastungen rechnen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde vom ...
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