Pflegestärkungsgesetzes in Kraft. Seitdem wird die Pflegebedürftigkeit in der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht mehr in drei Pflegestufen gemessen, sondern in fünf Pflegegraden. Doch diese Reform hat nun dazu geführt, dass die Bearbeitungszeit bei Pflegegutachten deutlich zugenommen hat.
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