Donnerstag, 28. Dezember 2017

Riester-Förderung wird attraktiver

Bislang war es so, dass sowohl die Beiträge als auch die daraus resultierenden Leistungen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterlagen. Nunmehr muss von den ausgezahlten Leistungen der „betrieblichen Riester“ kein Anteil mehr an die gesetzlichen Krankenkassen ...

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