Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird auf 4.425 Euro im Monat angehoben. Der Höchstbeitrag in der Rentenversicherung steigt um zehn (6,50) Euro auf 604,50 (539,40) Euro im Westen (Osten), in der Krankenversicherung ...
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