Die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge auf Bruttolohn oder Rente zu zahlen sind, steigt bei der Rentenversicherung auf monatlich 6500 Euro in Westdeutschland und 5800 Euro in Ostdeutschland. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die bundesweit einheitliche Bemessungsgrenze auf ...
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