Freitag, 1. Dezember 2017

Versicherung muss Verbringungskosten zahlen

Die Eintrittspflichtigkeit der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für die aus dem Unfall vom 21.03.2016 entstandenen Schäden dem Grunde nach stand fest. Die Klägerin beauftragte ein unabhängiges Sachverständigenbüro mit der Ermittlung ihres Fahrzeugschadens. Bereits im ...

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