... steigt auf monatlich 6500 Euro (5800 Euro in Ostdeutschland). Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die bundesweite Beitragsbemessungsgrenze auf 4425 Euro pro Monat. Die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt bis zu einem Monatseinkommen von 4950 Euro.
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