Donnerstag, 28. Dezember 2017

Vom Radfahrer bis zum Rentner: Was sich am 1. Januar 2018 ändert

... steigt auf monatlich 6500 Euro (5800 Euro in Ostdeutschland). Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die bundesweite Beitragsbemessungsgrenze auf 4425 Euro pro Monat. Die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt bis zu einem Monatseinkommen von 4950 Euro.

from Google News

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen