Verursacht der Hobby-Pilot einen Schaden, muss er dafür einstehen. Seit 2005 ist eine Haftpflichtversicherung für unbemannte Flugobjekte sogar Pflicht. Solange es sich dabei um ein Spielzeug handelt, reicht der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung in der Regel aus, »wobei die Grenzen hier ...
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