2018 sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,1 Prozentpunkte. Davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Zudem sinkt die Abgabenlast für Arbeitnehmer, weil der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,1 Prozentpunkte reduziert wird.
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