Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der die Abgaben der Krankenversicherung steigen, erhöht sich einheitlich auf 4425 Euro. Die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung endet bei einem Einkommen von 4950 Euro monatlich. Arbeitnehmer, die einen Riester-Sparvertrag ...
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