Den Fremdschaden übernimmt zwar die Kfz-Haftpflichtversicherung. Allerdings könne der Fahrer sich strafbar machen, wenn er den Überwachungsaufgaben nicht nachgekommen ist. Bei hochautomatisierten Fahrfunktionen wie sie etwa ab Sommer in einigen Automodellen laut ADAC möglich sein ...
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