Dienstag, 2. Januar 2018

LG Bielefeld zu irreführender Werbung

Zudem sei die Provision von 25 Prozent der ggf. erzielten Abfindung, die an die Legal Hero GmbH zu zahlen sei, nicht zwangsläufig günstiger als das Honorar eines Anwalts - insbesondere dann, wenn der Mandant eine Rechtsschutzversicherung habe, so das Bielefelder Gericht in seinem Urteil.

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