Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung lehnte die Aufnahme in das Verzeichnis ab. Es seien nur Hilfsmittel aufzunehmen, die das Grundbedürfnis der Mobilität befriedigen, lautete die Begründung. Maßstab sei hier die Fortbewegung eines nichtbehinderten Fußgängers.
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