Freitag, 26. Januar 2018

Sturmschäden der Versicherung melden

Gebäude- und Hausratversicherung: Wurden Hausratgegenstände zum Spielball des Sturms, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung abgedeckt. Die Versicherung greift bei beschädigter Inneneinrichtung nur, wenn Fenster und Türen verschlossen waren. Für beschädigte Gartenmöbel wird ...

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