Haben Sie den Unfall nicht selbst verschuldet, ist die Heranziehung einer etwa bestehenden Rechtsschutzversicherung nicht notwendig, weil die Versicherung des Unfallverursachers – wie schon ausgeführt – die Anwaltskosten zu tragen hat. In den Standardpaketen der Rechtsschutzversicherer ist der ...
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