Auch Dieter Stupp von der Mecklenburgischen Versicherung in Imgenbroich wies am Mittwoch auf die Regelungen nach einem Unwetterereignis hin. „Sturm- und Hagelschäden sind in der Regel in der Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten. Doch damit werden nicht alle Naturereignisse ...
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