"Die Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn ich eine fremde Tür aufmachen lassen muss oder einen Schlüssel zu einer fremden Tür verliere. Also zum Beispiel: Ich bin Schlüsselinhaber von einer Tür eines Vereinsheims", sagt Rechtsexperte Rodegra. Bei der eigenen Wohnungstür kann dagegen die ...
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