Hintergrund ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2004, die mit dem sogenannten Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft trat. Seitdem muss auf Betriebsrenten der volle Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden: 14,6 Prozent.
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