Samstag, 24. Februar 2018

Freundschaftsdienste können teuer werden

Dieser klagte dagegen. Sowohl das Landgericht Nürnberg-Fürth als auch das Oberlandesgericht gaben jedoch der Krankenkasse recht. Nach Ansicht der Richter sei nicht von einem Haftungsausschluss auszugehen, weil der Helfer über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert gewesen sei.

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