Ein später nachfolgendes Fahrzeug konnte aufgrund seiner Geschwindigkeit von 115 bis 133 km/h das Hindernis nicht schnell genug bemerken und stieß somit gegen das quer stehende Fahrzeug. Die Haftpflichtversicherung des Rettungsfahrzeugs lastete dem Auffahrenden ein Mitverschulden am ...
from Google News
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen